Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Davon betroffen ist insbesondere die Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Biomasseheizungen, Wärmepumpen und weiterer nachhaltiger Heizsysteme.

Ihr fragt Euch sicherlich betrifft es auch uns/euch?

Das Wichtigste zuerst: Bereits erteilte Förderzusagen der KfW behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen der KfW für den Heizungstausch.

Die Grundförderung bleibt unverändert bei 30 %. Der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit beträgt künftig 28.000 Euro (statt 30.000 Euro) und wird ab Februar 2027 schrittweise reduziert.

Der Einkommensbonus wird künftig stärker nach Einkommensstufen gestaffelt. Familien mit minderjährigen Kindern profitieren zusätzlich von einem neuen Familienzuschlag.

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen, wird jedoch ab 2027 schrittweise abgesenkt.

Nicht mehr vorgesehen sind künftig der Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag.

Der Leitfaden, den wir online gestellt haben, bleibt weiterhin bestehen nur die Daten haben sich geändert.

Bedeutet: Erst Förderung beantragen und Zusage erhalten, dann Wärmeliefervertrag unterschreiben.

KfW-Förderung – Leitfaden zur Vorgehensweise (mit alten Förderzahlen)

KFW Heizungsförderung


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